So fern und doch so nah? - Traditionsbedingte Gewalt an Frauen

Traditionsbedingte Gewalt an Frauen

„Honour-related violence“, „crimes of honour“, „harmful traditions against women“ – wie so oft variieren die Begriffe im Sprachgebrauch – gemeint sind hier Formen geschlechtsspezifischer Gewalt, in denen patriarchalische Moral- und Wertvorstellungen Frauen zu Opfern machen. Es handelt sich dabei meist um männliche aber auch um gesamtgesellschaftliche Gewalt. Diese Mechanismen dienen zur Kontrolle des Verhaltens und der Einschränkung der Autonomie von Frauen. Entscheidend ist dabei, dass beim Zustandekommen dieser Gewalt gegen Frauen nicht die Religion, sondern die Tradition, dominiert.

Im Deutschen soll jedoch der Oberbegriff „traditionsbedingte Gewalt an Frauen“ beibehalten werden, da er diverse Ausformungen von Gewalt an Frauen beinhaltet. Keinesfalls darf dies als Abschwächung der Gewalt an Frauen aufgefasst werden. Das Adjektiv „traditionsbedingt“ darf hier jedoch unter keinen Umständen den Eindruck vermitteln, dass jene Gewalt damit weniger akut sei bzw. dadurch legitimiert werde. Vielmehr soll der Begriff lediglich den verschiedenen Formen der „gendered violence“, die durch das Festhalten an Traditionen reproduziert und tradiert wird, als Oberbegriff dienen. Konkret gemeint ist hier das breite Spektrum an Gewaltformen, die in vielen Fällen auch eine spezielle Form häuslicher Gewalt an Frauen repräsentieren: wie beispielsweise Female Genital Mutilation/Cutting (FGM/C), Ehrenmord und Verbrechen im Namen der Ehre, wie Zwangsverheiratung aber auch Steinigung. Gemein ist all diesen Formen geschlechtsspezifischer Gewalt, dass sie in der Familie/Gemeinschaft praktiziert werden, weitgehend sozial legitimiert sind, sowie auf den schon erwähnten patriarchalischen Normen und Werten aufbauen. Diese Gewaltformen sind Ausdruck dafür, dass die Frau als Besitz des Mannes wahrgenommen wird, offenbaren ihre Unterdrückung und zielen darauf ab, deren sexuelle und soziale Freiheit einzuschränken.[1] Die wohl wichtigste Überlappung dieser Formen von Gewalt ist die tiefgreifende Verletzung der Grundrechte und Freiheiten von Frauen. Trotz des internationalen Drucks auf Regierungen, die Menschenrechte all ihrer BürgerInnen zu gewährleisten, ist der Handlungsbedarf angesichts erschreckender Opferzahlen und -berichte noch groß. Solange die Gewalt an Frauen noch solche Dimensionen umfasst, ist das Fernziel einer gleichen Gesellschaft kaum zu erreichen.

In den letzten Jahren haben sich polarisierte Haltungen im Umgang mit traditionsbedingter Gewalt an Frauen herauskristallisiert. Zum einen wurde der kulturelle Relativismus propagiert, der die Vielfalt der Kulturen respektiert und die eurozentristische, neokoloniale Herangehensweise vieler FeministInnen kritisiert. Letztere sind es, die sich zum anderen auf den „aufgeklärten Universalismus“ berufen – wie auf die Menschenrechte – und somit die Kriminalisierung traditionsbedingter Gewalt an Frauen vorantreiben. Christina Maier zieht hieraus ein Fazit, man solle verhindern, dass diese wichtigen Themen „regelrecht zerrissen“ würden.[2] Sie betont, dass sich:

„jene zwei Haltungen – die [...] des Kulturrelativismus bzw. des Universalismus – bis zu einem gewissen Grad sogar bedingen, in anderen Worten möglicherweise nur zwei Seiten derselben Münze sind. Sich auf den richtigen Weg zu versteifen, scheint an der Lösung vorbeizuführen, die in sich vielschichtig ist und – je nach nationalem, kulturellem, politischem, sozialem und rechtlichem Zusammenhang – zu variieren scheint. Wichtig und sinnvoll scheint es mir allerdings, dass die Initiative bei diesem hochgradig sensiblen Thema in erster Linie von den betroffenen Ländern selbst ausgehen sollte – während natürlich eine finanzielle und beratende Unterstützung von Seiten der Industrieländer [...] ‚opportun und wünschenswert’ ist.“[3]

  • [1] vgl. Kvinnoforum 2005: 16
  • [2] Maier 2003: 46
  • [3] ebd.: 48
Bundeskanzleramt Frauen