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Nationalrat beschließt Novelle – elf Verwaltungsgerichtshöfe übernehmen Aufgaben von 120 Senaten und Sonderbehörden
"Es freut mich, dass es uns nach jahrzehntelanger Diskussion und Arbeit nun gelingt, diese für Österreich so wichtige Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit abzuschließen", sagte Staatssekretär Josef Ostermayer heute, Dienstag, im Plenum des Nationalrates. Im Rahmen dieser Reform werden mehr als 120 weisungsfrei gestellte Berufungssenate und Sonderbehörden mit 1. Jänner 2014 aufgelöst und mit ihren Zuständigkeiten und Kompetenzen in insgesamt elf Verwaltungsgerichten aufgehen. Neun davon sind Landesgerichte, dazu kommen ein Bundesverwaltungsgericht und ein Bundesfinanzgericht.
"Als Bundeskanzler Werner Faymann mir das Vertrauen gegeben und mich mit diesem Thema betraut hat, haben nicht alle daran geglaubt, dass wir gemeinsam zu einem guten Ergebnis kommen", sagte Ostermayer, "aber ich wollte zum Beispiel gar nicht erst darüber nachdenken, die Länder außen vor zu lassen." Ostermayer erinnerte an die Lösung der Kärntner Ortstafelfrage vor zehn Monaten. Auch hier habe es Jahrzehnte gedauert, bis es schlussendlich gelungen sei, gemeinsam zu einer ausgezeichneten Lösung zu kommen. "Ich habe nie daran gezweifelt, dass dies auch bei der Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit möglich sein wird", sagte der Staatssekretär.
Nun sei ein großer Wurf gelungen, dies bestätige auch die Fachwelt. "Die Top-Experten des Landes sprechen von einem wichtigen und epochalen Schritt, der verfassungspolitisch von höchster Bedeutung ist", sagte der Staatssekretär. "Der hier vorliegende Kompromiss ist ein gutes Beispiel für einen hervorragenden Weg, den wir in enger Zusammenarbeit auf allen Ebenen gegangen sind. Alle Beteiligten haben sehr ziel- und sachorientiert an einer bestmöglichen Lösung gearbeitet. Ich danke allen für ihre Kooperationsbereitschaft", sagte Ostermayer. Der Staatssekretär dankte im Besonderen auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den zuständigen Kabinetten sowie des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt.
"Mit der organisatorischen Umsetzung und dem Umbau der Gerichtsstruktur haben wir noch eine große Aufgabe vor uns. Ich hoffe, dass das in einer ähnlich zufriedenstellenden Art bewerkstelligt werden kann", sagte der Staatssekretär abschließend. Ende März 2013 soll dem Nationalrat ein Bericht über die Umsetzung der Novelle der Verwaltungsgerichtsbarkeit vorgelegt werden.
Nähere Informationen zur Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 finden Sie unter: Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle (PDF 110 kB)
Fotos von Staatssekretär Josef Ostermayer sind über das Fotoservice des Bundespressedienstes kostenfrei abrufbar.
Rückfragehinweis:Mag. Leo SzemelikerKabinett des BundeskanzlersTel.: +43 1 531 15-202090Mobil: +43 664 282 25 00
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