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Österreich hat im Opferschutz Vorreiterrolle - neuer Meilenstein wurde gesetzt
„Es ist ein großer Erfolg, dass am 1. Juni das Gewaltschutzgesetz II in Kraft tritt. Denn das bedeutet einen echten Meilenstein im Opferschutz. Zwölf Jahre nach dem Inkrafttreten des ersten österreichischen Gewaltschutzgesetzes wird Österreich damit auch hier wieder eine Vorreiterrolle einnehmen“, so Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek.
Mit dem neuen Gesetz werde vor allem eine umfassendere Unterstützung für die Opfer von Straftaten und strengere gerichtliche Kontrollen und Auflagen für Sexualstraftäter verwirklicht. Derneue Straftatbestand bei fortgesetzter Gewaltausübung, der Ausbau der Einstweiligen Verfügung zum Schutz vor Gewalt in Wohnungen auf sechs Monate, die Verlängerung des Betretungsverbotes auf 2 Wochen bei häuslicher Gewalt oder auch die Einführung des Anspruchs auf Schmerzensgeld würden in Zukunft den Opfern ein noch größeres Maß an Rechtssicherheit geben.
„Ich bin überzeugt davon, dass wir damit einen weiteren Schritt zu einem besseren Schutz von Opfern tun werden“, so die Ministerin abschließend.
Rückfragehinweis:Mag. Dagmar StrobelPressesprecherin der Bundesministerin Gabriele Heinisch-HosekTel.: +43 1 53115 - 2149E-Mail: dagmar.strobel@bka.gv.at
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