Gleichbehandlungsbericht für die Privatwirtschaft 2010/2011

Seit 2004 besteht eine zweijährliche Berichtspflicht der zuständigen Bundesministerien über die Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes.

Die gemeinsamen Berichte der Frauenministerin und des, derzeit legistisch zuständigen, Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz enthalten:

  • den Tätigkeitsbericht der Gleichbehandlungskommission, den Bericht des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über die Weiterentwicklung des Gleichbehandlungsgesetzes und Beiträge der Interessenvertretungen sowie
  • einen Bericht über die Tätigkeit der Anwaltschaft für Gleichbehandlungsfragen.

Der Bericht kann kostenlos per E-Mail an das Broschürenservice oder über das Bestellformular online bestellt werden.

Hinweis:
Falls Sie Schwierigkeiten beim Lesen der PDF-Dokumente haben, kontaktieren Sie bitte Abteilung II/3: Gleichbehandlung in der Privatwirtschaft und im Bundesdienst. E-Mail: ii3@bka.gv.at.