Prostitution in Österreich
Prostitution - das Anbieten von sexuellen Dienstleistungen durch erwachsene Personen - ist in Österreich grundsätzlich legal. Dennoch galten bis zur jüngsten Verträge über sexuelle Dienstleistungen (die Körperkontakt involvieren) generell als sittenwidrig: Honorare konnten nicht eingeklagt – und (freie) Dienstverträge nicht abgeschlossen werden. Rechtlich wurden alle Sexdienstleisterinnen und Sexdienstleister als sog. neue Selbständige behandelt, unabhängig von tatsächlichen Arbeitsbedingungen. Diese fingierte Selbständigkeit führte (und führt noch immer) häufig zu mangelnder sozialer Absicherung.
Die genannte OGH-Entscheidung stellt zwar fest, dass Verträge über sexuelle Dienstleistungen nicht per se sittenwidrig sind, die Rechtsfolgen dieses Judikats bedürfen jedoch noch einer Klärung im Detail.
Überdies bestehen in jedem Bundesland unterschiedliche Voraussetzungen für die legale Erbringung von Sexdienstleistungen - von der notwendigen Altersgrenze über mögliche Arbeitsorte bis hin zu Genehmigungsvoraussetzungen für Bordellbetriebe.
Um Sexdienstleisterinnen und Sexdienstleister nachhaltig vor Ausbeutung zu schützen, bedarf es aber einer homogenen und widerspruchsfreien Rechtslage. Zum einen gilt es, die sexuelle Integrität der dort Tätigen zu wahren – eine Gratwanderung, da die Tätigkeit in sexuellen Handlungen besteht. Zum anderen handelt es sich bis heute um ein von Zuhälterei und Ausbeutung geprägtes Arbeitsumfeld, eine Tatsache, die in sämtlichen Regelungen berücksichtigt werden muss.
Trotz dieser schwierigen Herausforderungen einer Legalisierung und Regulierung von Prostitution sind sich Expertinnen und Experten in Österreich weitgehend einig, dass es besser ist, sich diesen Herausforderungen zu stellen, als den bestehenden Markt durch ein Verbot in den Untergrund zu drängen. Ausländische Beispiele zeigen, dass die Nachfrage mit einem Verbot nicht nachhaltig unterbunden werden kann und Sexdienstleisterinnen und Sexdienstleister noch größerer Ausbeutungsgefahr ausgesetzt werden.
Eine auch an den Arbeitsbedingungen orientierte Regulierung und Kontrolle dieses Marktes kann hingegen tatsächliche Selbstbestimmtheit am besten gewährleisten und erleichtert es, mögliche Opfer von sexueller Gewalt oder Zwang (u.a. Frauenhandel) als solche zu erkennen und zu unterstützen.
Angesichts der bestehenden besonderen Risiken dieses Arbeitsfeldes ist es aber gleichzeitig notwendig, alternative Erwerbsmöglichkeiten zu schaffen, die einen existenzsichernden Berufswechsel jederzeit ermöglichen.
Maßnahmen
Um Möglichkeiten der Besserstellung von Sexdienstleisterinnen und Sexdienstleistern in Österreich zu erarbeiten, wurde im Rahmen der Task Force Menschenhandel erstmals im Juni 2007 ein interdisziplinär besetzter Expertinnen- und Expertenkreis unter Leitung der Frauensektion im Bundeskanzleramt eingesetzt. Er beendete seine Arbeit im Juni 2008 mit einem umfassenden Bericht, der die prostitutionsrelevante Rechtslage und deren Auswirkungen ausführlich darstellt sowie einen breit gefächerten Maßnahmenkatalog – insbesondere betreffend Bundeskompetenzen – enthält.
Im März 2009 wurde in Umsetzung einer Empfehlung dieses Berichts eine weitere Arbeitsgruppe zur Erarbeitung von Maßnahmen im Bereich der Landeskompetenzen – wiederum unter Leitung der Frauensektion im Bundeskanzleramt – eingerichtet.
Der Bericht dieser Arbeitsgruppe vom Mai 2012 umfasst eine ausführliche Auseinandersetzung mit weiterhin bestehenden Problemlagen und darauf basierende Empfehlungen – insbesondere für den Bereich der Landeskompetenzen.
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