Ziele der Kohäsionspolitik
Die Basis für die aktuelle Ausrichtung der Europäischen Kohäsionspolitik wurde mit der sogenannten geschaffen. In diesem auf einem Sondergipfel der europäischen Staats- und Regierungschefs im Jahr 2000 in Lissabon verabschiedeten Programm wurde das Ziel formuliert, die Europäische Union (EU) bis 2010 zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensgestützten Wirtschaftsraum der Welt zu machen. Mit dieser Strategie will die EU im Rahmen des globalen Ziels der nachhaltigen Entwicklung ein Vorbild für den wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Fortschritt in der Welt sein.
Vor diesem Hintergrund wurde für die Förderperiode 2007 bis 2013 das Ziel der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der Beschäftigung stärker in den Mittelpunkt gerückt.
Die sogenannten "Strategischen Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft" bilden den Orientierungsrahmen für diese Politik. Folgende Grundsätze und Prioritäten sind dort festgehalten:
- Erhöhung der Attraktivität von Mitgliedstaaten, Regionen und Städten durch Verbesserung der Zugänglichkeit, Sicherstellung einer angemessenen Qualität und eines entsprechenden Niveaus der Dienstleistungen und Erhaltung des ökologischen Potenzials,
- Ermutigung von Innovationen, Unternehmertum und Wachstum der wissensbasierten Wirtschaft durch Forschungs- und Innovationskapazitäten, einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien,
- Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen, indem mehr Menschen in ein Beschäftigungsverhältnis oder eine unternehmerische Tätigkeit geführt, die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen verbessert und die Investitionen in das Humankapital gesteigert werden.
Von diesen strategischen Überlegungen ausgehend wurden drei Ziele abgeleitet:
- Ziel "Konvergenz" (bisher Ziel 1)
Das Ziel "Konvergenz" besteht darin, Wachstum und Beschäftigung in den Regionen mit dem größten Entwicklungsrückstand zu fördern. In 84 Regionen in 17 Mitgliedstaaten – mit einer Bevölkerung von 154 Millionen Menschen – soll durch Förderung des Infrastrukturausbaus, von Innovation und Qualifikation, Umweltverbesserungen und Maßnahmen zur Verbesserung der Verwaltung eine Annäherung dieser Regionen an den EU-Durchschnitt erzielt werden.
- Ziel "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" (bisher Ziel 2 und 3)
Das Ziel "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" erstreckt sich auf alle Gebiete der Europäischen Union außerhalb der Konvergenzregionen. Insgesamt sind 168 Regionen mit 314 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner unter dem Titel "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" förderfähig.
- Ziel "Europäische Territoriale Zusammenarbeit" (bisher INTERREG)
Das Ziel "Europäische Territoriale Zusammenarbeit" basiert auf den Erfahrungen der früheren Gemeinschaftsinitiative INTERREG und soll auch weiterhin die Zusammenarbeit zwischen Regionen und Städten in den verschiedenen Mitgliedstaaten fördern. Einen besonderen Schwerpunkt bilden die Grenzregionen, in denen 181,7 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner (37,5 Prozent der gesamten EU-Bevölkerung) leben. Die Kooperation zwischen benachbarten Grenzregionen wird mit den Programmen der sogenannten "grenzüberschreitenden Ausrichtung" unterstützt. Daneben gibt es eigene Programme für größere "transnationale" Kooperationsräume sowie EU-weite Netzwerkprogramme.