Informationen zu Scheidung / Trennung
Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz 2013
Mit dem Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz 2013 (BGBl. I Nr. 15/2013), in Kraft seit 1. Februar 2013, wurde ein wichtiger Schritt zur Modernisierung des Familienrechts gesetzt. Viele Forderungen wurden mit dieser Novelle umgesetzt: z.B. besteht nun für ledige Väter ein Antragsrecht auf (gemeinsame) Obsorge. Darüber hinaus wurden mit der Novelle die Obsorge, das Kontaktrecht (Besuchsrecht) sowie das Namensrecht verbessert. Die wesentlichen Änderungen finden Sie im Überblick in nachstehendem Folder.
Dokument:
Familienrecht 2013 - Änderungen im Überblick, Folder, Druckversion (PDF 76 kB)
Familienrecht 2013 - Änderungen im Überblick, Folder, Webversion (PDF 96 kB)
Was tue ich, wenn... es zur Scheidung kommt?
Eine Scheidung hat weitreichende Folgen. Neben den persönlichen Konsequenzen sollten vor allem die finanziellen und rechtlichen Auswirkungen nicht außer Acht gelassen werden, die insbesonders für Frauen von großer Bedeutung für ihre Zukunft sein können.
Deshalb ist eine umfassende Information wichtig. Dafür stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:
- In vielen und Familienberatungsstellen stehen fachkundige Juristinnen und Juristen für Rechtsberatungen zur Verfügung.
- Auskünfte zur Einbringung einer Scheidung, zum Unterhaltsanspruch und zum Besuchsrecht für die Kinder erhalten Sie an den Amtstagen der .
- Auskünfte zur rechtsanwaltlichen Vertretung und zur kostenlosen "ersten anwaltlichen Auskunft" erhalten Sie bei der Ihres jeweiligen Bundeslandes.
- Auskünfte zu den kranken- und pensionsversicherungsrechtlichen Auswirkungen einer Scheidung erteilen die .
- Auskünfte zur Mediation erteilt das .
Broschüre "Partnerschaft. Ehe Trennung. Scheidung. RechtsABC"
Grundvoraussetzung für die Gleichstellung von Frauen und Männern ist die gerechte Verteilung von und der gleichberechtigte Zugang zu Chancen, Ressourcen und Informationen. Besonders in einer schwierigen Lebensphase wie einer eventuell bevorstehenden Trennung oder Scheidung wird dies deutlich. Denn zu der emotionalen Belastung kommen auch oft noch die Sorgen und die Unsicherheit in Bezug auf die rechtliche Situation.
Die Broschüre "Partnerschaft. Ehe. Trennung. Scheidung. RechtsABC" soll Frauen eine erste Information zu ihren Rechten rund um die Auflösung einer Ehe oder Lebensgemeinschaft geben. Außerdem bietet der Adressteil einen Überblick über die verschiedenen Beratungseinrichtungen und soll somit beim Auffinden der richtigen Kontaktstelle unterstützen. Sie kann allerdings keine anwaltliche Beratung ersetzen.
Dokument:
Partnerschaft. Ehe. Trennung. Scheidung. Rechts ABC (2007) (PDF 1164 kB)
Weitere hilfreiche Links:
Nähere Auskünfte erhalten Sie bei der Frauenservicestelle des Bundeskanzleramtes unter der Nulltarifnummer 0800 20 20 11 (Montag bis Donnerstag 10 Uhr bis 14 Uhr, Freitag 10 Uhr bis 12 Uhr).