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Gender Mainstreaming/Budgeting

  1. Gender Mainstreaming
  2. Grundlagen
  3. Leitfaden für Gender Mainstreaming in der Legistik
  4. Gender Budgeting
  5. Arbeitshilfe für Gender Budgeting in der Verwaltung

Die Anerkennung der Gleichbehandlung der Geschlechter und des Rechts auf gleiche Teilnahme in allen Bereichen des Lebens ist ein grundlegendes Menschenrecht. Eine grundlegende Voraussetzung für die Verwirklichung von Demokratie ist, dass alle Mitglieder der Gesellschaft - Frauen und Männer - die gleiche Chance zur Teilhabe und Teilnahme an allen Bereichen des politischen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Lebens haben. Erst die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern wird die Vereinbarkeit von Beruf und Familie beziehungsweise Privatleben ermöglichen.

Gender Mainstreaming

Die Gleichstellung von Frauen und Männern bedeutet in vieler Hinsicht sowohl eine höhere Lebensqualität als auch mehr Entscheidungsfreiheit und Spielraum für die eigene Lebensgestaltung.

Gender Mainstreaming besteht in der (Re-) Organisation, Verbesserung, Entwicklung und Evaluierung politischer Prozesse mit dem Ziel, eine geschlechterbezogene Sichtweise in alle politischen Konzepte auf allen Ebenen und in allen Phasen durch alle an politischen Entscheidungen beteiligten Akteure und Akteurinnen einzubeziehen (Definition des Europarates Straßburg 1998).

Gender Mainstreaming betrifft die politischen Konzepte im Allgemeinen und zielt darauf ab, dass bei der Planung politischer Strategien die Besonderheiten, Interessen und Wertvorstellungen beider Geschlechter berücksichtigt werden. Bei jedem politischen Ansatz ist zu hinterfragen, welche Auswirkungen die geplante bzw. realisierte Politik auf die Erreichung des Ziels der Gleichstellung von Frauen und Männern hat.

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Grundlagen

Eine der notwendigen Grundlagen für Gender Mainstreaming ist der explizite politische Wille auf der obersten politischen Ebene. Bei der institutionellen Implementierung von Gender Mainstreaming Maßnahmen empfiehlt es sich deshalb, den top-down Ansatz zu wählen, da es im Wesentlichen des Willens der Führungskräfte bedarf, um Gleichstellung von Frauen und Männern als durchgängiges Prinzip in allen Bereichen zu verankern. Grundlage für die Umsetzung von Gender Mainstreaming auf Bundesebene sind die vier Ministerratsbeschlüsse:

  • Mit dem ersten Ministerratsbeschluss vom 11. Juli 2000 wurde die interministerielle Arbeitsgruppe für Gender Mainstreaming eingerichtet, um die Strategie des Gender Mainstreaming auf Bundesebene umzusetzen.
  • Mit Ministerratsbeschluss vom 3. April 2002 hat die Bundesregierung auf Basis der Empfehlungen der IMAG GM ein Arbeitsprogramm zur Umsetzung von Gender Mainstreaming für die nächsten Jahre beschlossen.
  • Der dritte Gender Mainstreaming Ministerratsbeschluss vom 9. März 2004 enthält in Fortsetzung der bisherigen Beschlüsse Voraussetzungen für eine zielgerichtete Implementierung von Gender Mainstreaming auf Bundesebene.
  • Mit Ministerratsbeschluss vom 5. März 2008 wurde die Anwendung der zwei im Auftrag der Frauenministerin erstellten Leitfäden zur Umsetzung von Gender Mainstreaming im Rahmen der legistischen Vorhaben und im Bereich der Budgeterstellung bekräftigt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Interministeriellen Arbeitsgruppe für Gender Mainstreaming/Budgeting

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Leitfaden für Gender Mainstreaming in der Legistik

Der primäre Zweck von Gender Mainstreaming in der Legistik ist es zu gewährleisten, dass Rechtsnormen geschlechterspezifische Benachteiligungen nicht fördern oder gar verursachen. Denn Gesetze und Verordnungen sind nicht geschlechtsneutral. So kann ein und dieselbe Regelung unterschiedliche Auswirkungen auf die Geschlechter haben.

Gerade Gesetze sollen genau das bewirken, wozu sie geschaffen wurden, sie sollen überdies von den Betroffenen akzeptiert werden und dabei wenig kosten. Zur Erreichung dieser Ziele trägt wesentlich die Durchführung einer systematischen Gleichstellungsprüfung von Gesetzen und Verordnungen bereits in ihrer Entstehungsphase bei. Dabei können Folgen und Nebeneffekte von geplanten Rechtsnormen ermittelt und behoben beziehungsweise vermieden werden.

Der Leitfaden für Gender Mainstreaming in der Legistik bietet Anwenderinnen und Anwendern in Bund, Länder und Gemeinden praxisorientierte Vorschläge, wie an die Umsetzung dieser Zielsetzung herangegangen werden kann. Ergänzt wird der Leitfaden von einer Checkliste sowie einem beispielhaften Fragenkatalog.

Der Leitfaden kann telefonisch unter (01) 53 115 - 2613 beziehungsweise per E-Mail an broschuerenservice@bka.gv.at kostenlos angefordert werden.

Dokumente:

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Gender Budgeting

Bei Gender Budgeting geht es um das Sichtbarmachen der geschlechterspezifischen Auswirkungen von Budgetentscheidungen, sowohl einnahmenseitig (Steuern, Abgaben etc.) als auch ausgabenseitig (Förderungen, Zuteilung von Mitteln etc.). Gender Budgeting ist kein zusätzlicher Budgetposten, sondern es werden die unterschiedlichen Lebensrealitäten von Frauen und Männern berücksichtigt und die Geschlechterverhältnisse systematisch in die Budgetgebarung einbezogen. Ziel ist eine gerechte Verteilung der finanziellen Mittel zwischen den Geschlechtern.

Gender Budgeting ist somit das finanzpolitische Instrumentarium der gleichstellungspolitischen Strategie des Gender Mainstreaming. Es ist ein wirkungsvolles Analyse- und Steuerungsinstrument, das Geschlechtergerechtigkeit auch durch eine veränderte Haushaltsführung bzw. -politik herstellt.

Mit 1. Jänner 2009 wurde die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Haushaltswesen als Staatszielbestimmung in der Verfassung (Art. 13 Abs. 3 B-VG) verankert. Zudem tritt der Grundsatz der Wirkungsorientierung, insbesondere auch unter Berücksichtigung des Ziels der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern, ab 1. Jänner 2013 als einer der neuen Grundsätze der Haushaltsführung des Bundes (Art. 51 Abs. 8 B-VG) in Kraft.

Die Tool Box für Gender Budgeting enthält insbesondere praxisrelevante Informationen, Methoden und Instrumente sowie in- und ausländische Anwendungsbeispiele. Zusammengestellt von der IMAG GM.

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Arbeitshilfe für Gender Budgeting in der Verwaltung

Die volle Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern setzt voraus, dass Frauen und Männer gleichermaßen von den Gütern, Ressourcen und Chancen der Gesellschaft profitieren und daraus Nutzen ziehen können. Eine dieser Ressourcen sind die Budgets der öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden. Diese haben als in Zahlen gegossene Politik direkte Auswirkungen auf die Gesellschaft und die Wirtschaft.

Für eine gerechte Beteiligung von Frauen und Männern an allen finanziellen und materiellen Ressourcen des Staates ist es notwendig, geschlechtsspezifische Budgetanalysen durchzuführen. Hier setzt Gender Budgeting an.

Eine konkrete anwendungsorientierte Hilfestellung für die Umsetzung von Gender Budgeting in der Verwaltung soll diese Arbeitshilfe bieten. Sie soll dazu beitragen die unterschiedlichen Auswirkungen der öffentlichen Einnahmen und Ausgaben auf Frauen und Männer zu ermitteln. Dadurch sollen Auswirkungen auf Geschlechterverhältnisse offengelegt, Prioritäten verändert und Mittel umverteilt werden. Ziel ist die Erstellung eines geschlechtssensiblen und geschlechtergerechten Haushaltes.

Zielgruppen sind vor allem Budgetistinnen und Budgetisten aber auch die Fachabteilungen sowie alle mit Gender Mainstreaming beziehungsweise Gender Budgeting befasste öffentlich Bedienstete.

Die Arbeitshilfe kann telefonisch unter (01) 53 115 - 2613 beziehungsweise per E-Mail an broschuerenservice@bka.gv.at kostenlos angefordert werden.

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