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Bericht zum Abbau von Benachteiligungen von Frauen
Durch das Bundesgesetz zum Abbau von Benachteiligungen von Frauen (BGBl. Nr. 837/1992) bekennt sich der Bund zu einem umfassenden Abbau bestehender gesellschaftlicher, familiärer und wirtschaftlicher Benachteiligungen.
Dieses Bundesgesetz ist in Zusammenhang mit dem Bundesverfassungsgesetz über das unterschiedliche Pensionsantrittsalter von Frauen und Männern zu sehen. Die unterschiedlichen Altersgrenzen wurden bis zum Jahr 2018 als zulässig erklärt, danach soll die Altersgrenze in Halbjahresschritten zusammengeführt werden. Diese Vorgangsweise soll von einem schrittweisen Abbau von gesellschaftlichen, familiären und wirtschaftlichen Benachteiligungen begleitet werden.
Über die diesbezüglich gesetzten Maßnahmen der Bundesregierung ist jedes zweite Kalenderjahr dem Nationalrat zu berichten. Ziel dieser Dokumentation ist es, den Nationalrat in die Lage zu versetzen, den jeweiligen Stand der Verwirklichung des Abbaus der Benachteiligungen von Frauen festzustellen.
Der Bericht 2007/2008 wurde am 30. Juni 2009 in den Nationalrat eingebracht.
Weitere Informationen
Auf Basis des „Bundesgesetzes über Berichte der Bundesregierung betreffend den Abbau von Benachteiligungen von Frauen“ (BGBl. 837/1992) hat die österreichische Bundesregierung jedes zweite Kalenderjahr dem Nationalrat über entsprechende Maßnahmen und Aktivitäten zu berichten.
Der Bericht soll nach dem Gesetz (§ 2 Abs. 2) folgende externe Maßnahmen beschreiben:
- Maßnahmen zur Schaffung von Einrichtungen, die es Männern und Frauen ermöglichen, ihre familiären Verpflichtungen mit ihrer Berufstätigkeit zu vereinbaren
- Sozialpolitische Maßnahmen, die Benachteiligungen von Frauen in Hinblick auf den Umstand, dass sie Mütter sind oder sein können, abbauen
- Aktive Frauenförderungsmaßnahmen in allen gesellschaftlichen Bereichen (insbesondere in den Bereichen Arbeitsmarkt, Wissenschaft, Kunst und Kunstförderung sowie im öffentlichen Dienst)
- Allgemeine Maßnahmen zur Existenzsicherung, vor allem für die Fälle des Alters, der Invalidität und der Arbeitslosigkeit
- Maßnahmen zur Durchsetzung der Gleichbehandlung im Arbeitsleben.
Im Rahmen der Erhebung zur Berichtserstellung werden an alle Bundesministerien und das Bundeskanzleramt Erhebungsbögen gesendet, um ihre jeweiligen Aktivitäten zum Abbau von gesellschaftlichen, familiären und wirtschaftlichen Benachteiligungen von Frauen im jeweiligen Berichtszeitraum darzustellen.
Gegenstand dieses Berichts sind nur jene Maßnahmen, die nach außen gesetzt werden - so genannte „externe“ Maßnahmen“. Maßnahmen zur internen Frauenförderung sind nicht Gegenstand des Berichtes. Außerdem werden in den Berichten nur jene Maßnahmen aufgenommen, die während des Erhebungszeitraums initiiert oder weitergeführt wurden und die sich explizit an Frauen richten.
Die Tragweite der berichteten Maßnahmen ist jedoch sehr unterschiedlich und reicht von der Veröffentlichung von Berichten, über Gesetzesänderungen bis zu mehrjährigen Förderungsprogrammen.
Der Bericht 2007/08 strebt einen stärker evaluierenden Aufbau mit einer detaillierten wissenschaftlichen Fundierung an, um eine Einbettung in den gendertheoretischen Diskurs und in Folge eine Bearbeitung der Thematik sowohl im Ist-Zustand als auch im Zeitablauf möglich zu machen. Als innovative Elemente wurden ein kurzer Theorieteil (Teil 1), die Beschreibung potentieller Wirkungsketten und Maßnahmeneffekte (Teil 2) sowie ein ausführlicher Evaluierungsteil (Teil 3) zu den von den Ministerien in den Jahren 2007 und 2008 gesetzten Maßnahmen hinzugefügt, welcher eine konsolidierte Darstellung und Bewertung der gesetzten Aktivitäten erlauben soll. Weiters wurde das Schwerpunktthema „Mädchen“ ausgewählt, das genauer betrachtet wurde.
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