Gleichbehandlungskommissionen
Zur Überprüfung von Fragen, die mögliche Diskriminierung auf Grund der Gleichbehandlungsgesetze betreffen, sind in Österreich zwei Kommissionen eingerichtet.
Die Gleichbehandlungskommission ist den Arbeits- und Sozialgerichten und den Zivilgerichten als besondere Einrichtung zur Seite gestellt. ArbeitnehmerInnen, ArbeitgeberInnen, BetriebsrätInnen, die Anwaltschaft für Gleichbehandlung, eine von der Diskriminierung im Sinne des III. Teiles, 1. Abschnitt des Gleichbehandlungsgesetzes Betroffene oder Betroffener, oder eine im jeweiligen Senat der Kommission vertretene Interessenvertretung können einen Antrag auf Überprüfung der Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes einbringen, wenn sie eine derartige Verletzung vermuten.
Die Bundes-Gleichbehandlungskommission ist bei der Bundesministerin für Frauen, Medien und Regionalpolitik im Bundeskanzleramt eingerichtet. Sie ist eine besondere Verwaltungseinrichtung des Bundes, die wegen Diskriminierungen im Zusammenhang mit einem Dienstverhältnis zum Bund angerufen werden kann.
Gleichbehandlungsbericht für die Privatwirtschaft 2006 und 2007
gemäß § 24 des Bundesgesetzes über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft.
Bundes-Gleichbehandlungsbericht 2008
Bericht über den Stand der Verwirklichung der Gleichstellung und Gleichbehandlung im Bundesdienst.
- Bundes-Gleichbehandlungsbericht 2008 - Teil 1 (PDF 1403 kB)
Der erste Teilbericht stellt Daten sowohl stichtagsbezogen (1. Juli 2007 im Vergleich zu 1. Juli 2005), beziehungsweise auch zeitraumbezogen (vom 1. Jänner 2006 bis 1. Juli 2007 im Vergleich zu 1. Jänner 2004 bis 1. Juli 2005) dar in Bezug auf Personalstand, Verwendung und Veränderungen gegliedert nach Frauen und Männern.
- Bundes-Gleichbehandlungsbericht 2008 - Teil 2 (PDF 201 kB)
Der zweite Teilbericht gibt Auskunft über die Tätigkeit des Senates I der Gleichbehandlungskommission des Bundes. Die Beschwerdefälle werden nach Ressort gegliedert in anonymisierter Form dargestellt. Die Langfassung der Gutachten (ebenfalls in anonymisierter Form) findet man in den Webseiten der Gleichbehandlungskommissionen. Danach sind die überprüften Diskriminierungsbereiche schlagwortartig aufgelistet. Den Abschluss bildet die Mitgliederliste des Senates I der Bundes-Gleichbehandlungskommission.
Hinweis:
Falls Sie Schwierigkeiten beim Lesen der PDF-Dokumente haben, kontaktieren Sie bitte Abteilung II/3: Gleichbehandlung in der Privatwirtschaft und im Bundesdienst. E-Mail: ii3@bka.gv.at.