Anonymisierte Einzelfallentscheidungen und allgemeine Gutachten

Die gemäß § 12 des GBK/GAW-Gesetzes erstellten Einzelfallprüfungsergebnisse sowie die gemäß §§ 11 des GBK/GAW-Gesetzes erstellten allgemeinen Gutachten der Senate der Gleichbehandlungskommission wurden bislang auf freiwilliger Basis in anonymisierter zusammengefasster Form der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

Seit 1.8.2008 ist mit dem Inkrafttreten der Novelle zum GBK/GAW-Gesetz, BGBl. I Nr. 98/2008, die anonymisierte Veröffentlichung der Einzelfallprüfungsergebnisse gemäß § 12 Abs. 7 GBK/GAW-Gesetz für alle Senate der Gleichbehandlungskommission verpflichtend vorgesehen.

Sie finden die neuen sowie die archivierten Einzelfallprüfungsergebnisse in anonymisierter Form jeweils bei den Senaten: