Gutachten-Sammlung der Bundes-Gleichbehandlungskommission - Senat II

Der Senat II ist zuständig für die Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung.

Gemäß § 23a Abs. 10 des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes (BGBl. I Nr. 65/2004) sind nunmehr die Gutachten im vollen Wortlaut, jedoch in anonymisierter Form, auf der Homepage der Frauensektion des Bundeskanzleramtes Österreich kostenlos zu veröffentlichen.

Die Gutachten werden nunmehr laufend veröffentlicht und mit dem "Diskriminierungstatbestand" versehen.