Sprachliche Gleichbehandlung
Sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern
Sprache ist nicht nur Kommunikationsmittel, sondern vermittelt auch unsere Weltanschauungen und trägt zur Bildung der sozialen und psychischen Identität bei. Zwischen Denkweisen und Sprachverhalten bestehen enge Wechselwirkungen. Unsere Vorstellungen fließen in unsere sprachlichen Äußerungen ein, die verwendeten Sprachformen beeinflussen wiederum unser Denken. In diesem Zusammenhang steht die berechtigte Forderung nach sprachlicher Gleichbehandlung von Frauen und Männern.
Mit dem Ministerratsvortrag vom 2. Mai 2001 beschloss die Bundesregierung, dass dem geschlechtergerechten Sprachgebrauch in allen Ressorts besonderes Augenmerk zu schenken ist.
Das Deutsche kennt im Wesentlichen drei Möglichkeiten, geschlechtergerecht zu formulieren:
- Paarformen (z.B. die Assistentinnen und Assistenten)
- Geschlechtsneutrale und geschlechtsabstrakte Ausdrücke (z.B. die Kranken, die Jungen oder der Mensch, die Person)
- Umformulierungen (z.B. statt: Der Antragsteller hat folgendes zu beachten...; Folgende Hinweise sind zu beachten oder Bitte beachten Sie folgenden Hinweis)
Was heute noch "komisch" klingt, kann morgen schon die Norm sein. Was zur Norm wird, bestimmen die Mitglieder der Sprachgemeinschaft durch ihr Verhalten entscheidend mit.
Links zu Leitfäden (PDF-Dokumente)
Nicht-diskriminierender Sprachgebrauch
In Bezug auf junge und alte Menschen, Menschen mit Behinderung, Frauen und Männer, Schwule und Lesben, Transgender, Migrantinnen und Migranten sowie Menschen mit einer anderen religiösen Zugehörigkeit veröffentlichte das Bundeministerium für Wirtschaft und Arbeit einen Leitfaden für einen nicht-diskriminierenden Sprachgebrauch. In diesem Leitfaden werden einerseits der diskriminierende Sprachgebrauch gegenüber unterschiedlichen Personengruppen dargestellt und andererseits positive Anregungen gegeben, um diskriminierenden Sprachgebrauch zu vermeiden.
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