Die gemeinsamen Berichte der Frauenministerin und des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit enthalten:
Seit 2004 besteht eine zweijährliche Berichtspflicht der zuständigen Bundesministerien über die Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes. Der „Gleichbehandlungsbericht für die Privatwirtschaft 2006 und 2007“ ist der zweite dieser Berichte, in den auch Beiträge der Sozialpartner aufgenommen wurden.
Der Bericht besteht aus 2 Teilen:
Teil I umfasst einen Bericht über die Tätigkeit der Gleichbehandlungskommission (GBK), einen Bericht des legistisch für das Gleichbehandlungsgesetz zuständigen Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und Beiträge der Interessenvertretungen.
Teil II enthält einen Bericht über die Tätigkeit und Wahrnehmung der Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW). Der Teil über die Gleichbehandlungskommission enthält neben einer Statistik über die Tätigkeit der drei Senate anonymisierte (Kurz-)Darstellungen der behandelten Fälle.
Hinweis:
Falls Sie Schwierigkeiten beim Lesen der PDF-Dokumente haben, kontaktieren Sie bitte Abteilung II/3: Gleichbehandlung in der Privatwirtschaft und im Bundesdienst. E-Mail: ii3@bka.gv.at.