Gleichbehandlungsbericht für die Privatwirtschaft

Die gemeinsamen Berichte der Frauenministerin und des, derzeit legistisch zuständigen, Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz enthalten:

  • einen Tätigkeitsbericht der Gleichbehandlungskommission und einen Bericht des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über die Weiterentwicklung des Gleichbehandlungsgesetzes
  • sowie einen Bericht über die Tätigkeit der Anwaltschaft für Gleichbehandlungsfragen.

Gleichbehandlungsbericht für die Privatwirtschaft 2008/2009

Seit 2004 besteht eine zweijährliche Berichtspflicht der zuständigen Bundesministerien über die Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes.

Der "Gleichbehandlungsbericht für die Privatwirtschaft 2008 und 2009" ist der dritte dieser Berichte.

Der Bericht besteht aus zwei Teilen:

Teil I umfasst einen Bericht über die Tätigkeit der Gleichbehandlungskommission (GBK) und einen Bericht des legistisch für das Gleichbehandlungsgesetz zuständigen Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz. Der Teil über die Gleichbehandlungskommission enthält neben einer Statistik über die Tätigkeit der drei Senate anonymisierte (Kurz-)Darstellungen der behandelten Fälle.

Teil II enthält einen Bericht über die Tätigkeit und Wahrnehmung der Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW).

Der Bericht kann kostenlos per E-Mail an das Broschürenservice oder über das Bestellformular online bestellt werden.

Hinweis:
Falls Sie Schwierigkeiten beim Lesen der PDF-Dokumente haben, kontaktieren Sie bitte Abteilung II/3: Gleichbehandlung in der Privatwirtschaft und im Bundesdienst. E-Mail: ii3@bka.gv.at.