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Stop domestic violence against women

Beim Warschauer Gipfel im Mai 2005 verabschiedeten die Staats- und Regierungsspitzen einen Aktionsplan, der die Hauptziele des Europarats in den kommenden Jahren festlegt.

Darin wird unter anderem festgehalten, dass der Europarat Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen - einschließlich häuslicher Gewalt - treffen, eine Task Force einsetzen und eine pan-europäische Kampagne zu diesem Thema durchführen wird.

Die entsprechend diesem Aktionsplan eingesetzte Task Force, in der acht internationale Expertinnen und Experten, darunter auch eine Expertin aus Österreich, vertreten sind, erarbeitete einen Kampagnenplan (blueprint), der im Juni 2006 vom Ministerkommittee angenommen wurde.

Ziel dieser Kampagne war es, häusliche Gewalt als Menschenrechtsverletzung zu verurteilen, die öffentliche Debatte in Europa zu diesem Thema anzuregen und die Implementierung effektiver Maßnahmen zum Schutz von Frauen vor häuslicher Gewalt zu fördern.
Insbesondere sollte die Umsetzung der Empfehlung Rec (2002) 5, die vom Ministerinnen- und Ministerkommitee am 30. April 2002 angenommen wurde, bedeutende Fortschritte machen.

Die Kampagne startete am 27. November 2006 mit einer Auftaktveranstaltung des Europarats, von dem auch eine eigene Website mit Informationen zur Kampagne eingerichtet wurde. Im Zuge der Kampagne wurden in den Mitgliedstaaten zahlreiche Maßnahmen gesetzt und an den Europarat berichtet.

Die Kampagne endete schließlich mit einer hochrangigen Abschlusskonferenz am 10. und 11. Juni 2008 in Straßburg. In der Abschlusskonferenz wurden die Ergebnisse dieser ersten europäischen Kampagne bewertet und eine Analyse der von den Mitgliedstaaten gesetzten Maßnahmen und Aktionen präsentiert. Weiters wurden Empfehlungen für zukünftige Aktivitäten sowohl des Europarats als auch seiner Mitgliedstaaten in den Bereichen Gewaltprävention und Gewaltbekämpfung vorgestellt.

Empfehlungen der Task Force an den Europarat:

  • Ausarbeitung einer eigenen umfassenden Europäischen Menschenrechtskonvention zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen
  • Einsetzung einer Spezialberichterstatterin zu Gewalt gegen Frauen
  • unverzügliche Maßnahmen gegen die Ermordung von Frauen durch ihre (Ex)Ehemänner bzw. Partner und Angehörige sowie
  • spezifische Datenerhebungen und Fallanalysen in diesem Bereich

Empfehlungen der Task Force an die Mitgliedstaaten:

  • Erarbeitung einer umfassenden und koordinierten Strategie im Kampf gegen Gewalt gegen Frauen, die auf Forschung und Daten beruht
  • Zurverfügungstellung adäquater Mittel zur effektiven Umsetzung der Strategie sowie für deren Monitoring und Evaluierung
  • finanzielle Mittel für Präventionsarbeit, Opferschutz, Strafverfolgung und Betreuungsangebote
  • Aufbau eines konsistenten Rechtssystem mit dem Ziel des Opferschutzes
  • Bereitstellung eines Netzwerkes an Betreuungs- und Unterstützungsleistungen
  • notwendige Forschung und Datensammlung als Basis für die Strategiebildung
  • Bewusstseinsbildung durch Öffentlichkeitsarbeit, schulische Erziehung und Aus- und Weiterbildung aller relevanten Berufsgruppen
  • Einbindung der Männer in den Prozess des Gewaltabbaus

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