Maßnahmen gegen Frauenhandel

Menschenhandel ist eine gravierende Menschenrechtsverletzung, von der überwiegend Frauen und Mädchen betroffen sind. Gemeinsam ist den Frauen, die gehandelt werden, dass sie aus verarmten oder politisch instabilen Verhältnissen kommen. Meist können sie im Heimatland ihren Lebensunterhalt für sich und ihre Familien nicht sichern und werden dann oft mit falschen Versprechungen, wie Arbeitsangeboten oder Heiratsaussichten, ins Ausland gelockt oder mit Gewalt verschleppt. Da ihnen häufig nach der Einreise in das Zielland die Papiere abgenommen werden, ist eine Flucht für die meisten Frauen und Mädchen unmöglich.

Durch Freiheitsbeschränkungen, Drohungen gegen die Frauen selbst und/oder ihre Familienangehörigen etc. werden sie davon abgehalten, sich an die Polizei zu wenden. Sofern Betroffene nicht als Menschenhandelsopfer erkannt werden, müssen sie bei einem Aufgriff auch mit der Abschiebung in ihr Herkunftsland rechnen, was sie ebenfalls daran hindert, sich vertrauensvoll an die Behörden zu wenden.

Opfer von Menschenhandel haben jedoch Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung "besonderer Schutz", die von Amts wegen oder auf Antrag zu erteilen ist, sofern dies zur Strafverfolgung der Täter oder zur Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen des Opfers notwendig ist. Aber auch unabhängig davon ist eine solche Aufenthaltsbewilligung möglich, wenn individuelle Gründe geltend gemacht werden können, dass die betroffene Frau besonderen Schutz benötigt. Die gesetzliche Grundlage dazu findet sich in § 69a des Niederlassung- und Aufenthaltsgesetzes.

Die Interventionsstelle für Betroffene des Frauenhandels berät und unterstützt umfassend Frauen, die zur Ausübung von Prostitution gezwungen werden oder die durch Heiratshandel oder Handel mit Hausangestellten nach Österreich gelockt wurden und hier unter Bedingungen krasser Ausbeutung leben müssen.

Zahlreiche bilaterale Abkommen über die polizeiliche Zusammenarbeit sehen unter anderem auch eine Kooperation bei der Bekämpfung des Menschenhandels vor. Derartige Ressort- und in einigen Fällen auch Regierungsübereinkommen bestehen insbesondere mit den Nachbarstaaten Österreichs, den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien und einer Reihe von weiteren osteuropäischen Staaten, sowie einigen afrikanischen, asiatischen und amerikanischen Staaten.

Auf EU- und internationaler Ebene wurden wichtige rechtliche Regelungen (Empfehlungen, Rahmenbeschlüsse, Konventionen etc.) erarbeitet, unter anderem durch das Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels (Council of Europe Convention on Action against Trafficking in Human Beings), das von Österreich 2006 ratifiziert wurde, sowie die EU-Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer vom 5. April 2011.

In der mit Ministerratsbeschluss vom 9. November 2004 im Außenministerium eingesetzten interministeriellen Arbeitsgruppe "Task Force Menschenhandel" wird die Thematik aus den verschiedenen Blickwinkeln der zuständigen Ministerien und gemeinsam mit unabhängigen Experten und Expertinnen erörtert. Darüber hinaus ist die Task Force um eine ständige Weiterentwicklung und Verbesserung der Maßnahmen gegen Menschenhandel bemüht.

2007 hat die Task Force einen ersten Nationalen Aktionsplan gegen den Menschenhandel für die Jahre 2007/2008, der im März 2007 von der Bundesregierung beschlossen wurde, ausgearbeitet. Im Anschluss daran koordinierte sie dessen Umsetzung und erstellte einen umfassenden Bericht, der einen Überblick über die von März 2007 bis Ende Mai 2008 im Rahmen diese Aktionsplanes getroffenen und weiteren geplanten österreichischen Aktivitäten und Maßnahmen im Bereich des Menschenhandels bietet - Erster österreichischer Bericht zur Bekämpfung des Menschenhandels.

Um zu gewährleisten, dass die Bemühungen um Verbesserungen kontinuierlich weiter verfolgt werden, wurde von der Task Force ein weiterer Nationaler Aktionsplan für die Jahre 2009 bis 2011 erarbeitet und am 26. Mai 2009 von der Bundesregierung beschlossen.

Im Bundesministerium für Inneres, Bundeskriminalamt, ist eine bundesweite Telefonnummer eingerichtet, an die Sie sich bei Verdacht auf Menschenhandel rund um die Uhr - auch anonym - wenden können: Tel.: 0043 1 24 836-85 383 (0 bis 24 Uhr), E-Mail: menschenhandel@bmi.gv.at oder humantrafficking@bmi.gv.at.

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