Frauenprojektförderungen
Zielsetzungen und Maßnahmen
Mit den Förderungen der Frauensektion des Bundeskanzleramtes Österreich werden folgende Zielsetzungen verfolgt:
- Gesellschaftliche, rechtliche und ökonomische Gleichstellung von Frauen;
- Chancengleichheit für Frauen;
- Stärkung der Eigeninitiative der Frauen im Hinblick auf die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern;
- Wahlfreiheit für Frauen und Mädchen hinsichtlich ihrer Möglichkeiten für eine eigenverantwortliche und selbstbestimmte Lebensführung;
- Integration von Frauen in das Berufsleben unter besonderer Berücksichtigung der Schließung der Lohn- und Gehaltsschere;
- Verringerung der Gewalt gegen Frauen und Mädchen.
Seitens der Frauensektion im Bundeskanzleramt werden im speziellen anteilige Kosten für folgende Maßnahmen in Form einer Förderung übernommen:
- Beratung für Frauen und Mädchen bei sozialen, psychischen, gesundheitlichen, rechtlichen und ökonomischen Problemen;
- Beratung und Unterstützung beim beruflichen Ein-, Auf- und Wiedereinstieg unter besonderer Berücksichtigung der Schließung der Lohn- und Gehaltsschere;
- begleitende frauenspezifische Bildung und Qualifikation insbesondere hinsichtlich neuer Technologien, beruflicher Neuorientierung und Fort- und Weiterbildung;
- Enttabuisierung der Thematik "Gewalt" und Betreuungs- und Präventionsarbeit im Gewaltschutzbereich;
- Bewusstseinsbildende und praxisbezogene Projekte zur Gleichstellung;
- Unterstützung von Projekten gegen Frauenarmut;
- Unterstützung von Projekten zur Integration von Frauen mit besonderen Bedürfnissen und Anliegen.
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Kontakt
Bundeskanzleramt
Referat II/2/a
Minoritenplatz 3, 1014 Wien
Tel.: 01/53115-7523
Fax: 01/53115-7592
E-Mail: helga.haftner@bka.gv.at
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Gesetzliche Grundlage
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Formular
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Kriterien für die Anerkennung von Frauenservicestellen
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Verfahren und Abwicklung
Für Kalenderjahresförderungen sind die entsprechenden Förderungsansuchen (samt dazugehörigen Unterlagen) bis spätestens 15. Dezember des vorangehenden Kalenderjahres einzubringen. Auf jeden Fall ist das entsprechende Förderungsansuchen vor Projektbeginn einzubringen. Förderungsansuchen sind mindestens 8 Wochen vor Projektbeginn einzubringen.
Projektanträge, die sich noch auf das laufende Kalenderjahr beziehen, sind bis spätestens 15. Oktober des betreffenden Kalenderjahres einzubringen.
Bitte helfen Sie mit, die Vergabeverfahren zu verkürzen und zeitraubende E-Mail- und Telefonanfragen zu vermeiden indem Sie folgende Informationen berücksichtigen:
Das Antragsformular für Frauenprojektförderungen darf inhaltlich nicht abgeändert oder verkürzt werden. Es können nur schriftliche Ansuchen versehen mit der rechtsgültigen Unterschrift und mit den vollständigen erforderlichen Anlagen berücksichtigt werden.
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Tätigkeitsberichte und Abrechnung
Dem Förderreferat
sind fristgerecht ein Tätigkeitsbericht in einfacher Ausfertigung, einschließlich allfälliger Belegexemplare, wie Publikationen, Datenträger etc., die Datenübersichten sowie der Jahresabschluss des letzten Förderjahres zu übermitteln.
Adresse:
Bundeskanzleramt, Referat II/2/a, Minoritenplatz 3, 1014 Wien
Dem Abrechnungsreferat
sind fristgerecht die ordnungsgemäßen Abrechnungen und eine weitere Ausfertigung des Tätigkeitsberichts einschließlich allfälliger Belegexemplare, wie Publikationen, Datenträger etc. vorzulegen.
Adresse:
Bundeskanzleramt, Referat I/3/a, Ballhausplatz 2, 1014 Wien
Bitte beachten Sie:
Der Abrechnungsleitfaden des Bundeskanzleramtes bildet ab dem Jahr 2010 einen integrierten Bestandteil der Fördervereinbarungen.
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Geförderte Frauenservicestellen und Notrufeinrichtungen
Kontakadressen geförderter Frauenservicestellen und Notrufeinrichtungen