Frauenprojektförderungen

  1. Zielsetzungen und Maßnahmen
  2. Kontakt
  3. Gesetzliche Grundlage
  4. Formulare
  5. Kriterien für die Anerkennung von Frauenservicestellen und deren Außenstellen
  6. Verfahren und Abwicklung
  7. Tätigkeitsberichte und Abrechnung
  8. Geförderte Beratungseinrichtungen

Zielsetzungen und Maßnahmen

Mit den Förderungen der Frauensektion des Bundeskanzleramtes werden folgende Zielsetzungen verfolgt:

  • Gesellschaftliche, rechtliche und ökonomische Gleichstellung von Frauen;
  • Chancengleichheit für Frauen;
  • Stärkung der Eigeninitiative der Frauen im Hinblick auf die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern;
  • Wahlfreiheit für Frauen und Mädchen hinsichtlich ihrer Möglichkeiten für eine eigenverantwortliche und selbstbestimmte Lebensführung;
  • Integration von Frauen in das Berufsleben unter besonderer Berücksichtigung der Schließung der Lohn- und Gehaltsschere;
  • Verringerung der Gewalt gegen Frauen und Mädchen.

Seitens der Frauensektion im Bundeskanzleramt werden im speziellen anteilige Kosten für folgende Maßnahmen in Form einer Förderung übernommen:

  • Beratung für Frauen und Mädchen bei sozialen, psychischen, gesundheitlichen, rechtlichen und ökonomischen Problemen;
  • Beratung und Unterstützung beim beruflichen Ein-, Auf- und Wiedereinstieg unter besonderer Berücksichtigung der Schließung der Lohn- und Gehaltsschere;
  • Beratung und Unterstützung hinsichtlich frauenspezifischer Bildung und Qualifikation, insbesondere zu neuen Technologien, beruflicher Neuorientierung sowie Fort- und Weiterbildung (Hinweis: Persönliche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sind ausgenommen);
  • Enttabuisierung der Thematik "Gewalt" und Betreuungs- und Präventionsarbeit im Gewaltschutzbereich;
  • Bewusstseinsbildende und praxisbezogene Projekte zur Gleichstellung;
  • Unterstützung von Projekten gegen Frauenarmut;
  • Unterstützung von Projekten zur Integration von Frauen mit besonderen Bedürfnissen und Anliegen.
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Kontakt

Bundeskanzleramt
Abteilung II/2
Minoritenplatz 3, 1014 Wien
Tel.: 01 531 15-207520
Fax: 01 531 15-207592
E-Mail: ii2@bka.gv.at

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Gesetzliche Grundlage

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Formulare

Für Anträge auf Förderungen aus dem Zuständigkeitsbereich des Bundeskanzleramtes steht ein einheitliches elektronisches PDF-Formular zur Verfügung.

Für den Antrag auf Förderung frauenspezifischer Vorhaben (Aktivitäten) sind das signierte Antragsformular und die PDF-Dokumente (Formular A, B und gegebenenfalls C oder D) mit allen weiteren Anlagen vollständig dem Fördergeber zu übermitteln.

Achtung: Für die rechtsgültige Signatur des Antragsformulars gibt es nunmehr zwei Möglichkeiten: erstens Signatur mittels elektronischer Unterschrift (elektronische Übermittlung) oder zweitens händische Unterfertigung (elektronische oder postalische Übermittlung).

Zur Nutzung der PDF-Formulare ist Adobe Acrobat Reader ab Version 9.0 oder höher erforderlich.

Weitere Informationen zum Antragsformular entnehmen Sie bitte der nachstehenden Power-Point Präsentation

Elektronisch Signieren des Antragsformulars

Zum elektronischen Signieren Ihres Antragsformulares und Senden der Formulare an den Fördergeber verwenden Sie bitte den folgenden Link des Signaturservices:

Beschränkung von Anzahl und Größe der Beilagen:
Sie können bis zu 15 Beilagen mit einem Antragsformular mitsenden. Insgesamt darf die Größe der gesamten E-Mail 20 MB nicht überschreiten. Das Signaturservice prüft die Größe sowie die Anzahl der Beilagen vor Absenden.
Empfehlung: Vermeiden Sie hochauflösende Scans für Ihre Beilagen, verwenden Sie stattdessen beispielweise PDF.

Zur Prüfung Ihrer Dokument-Signatur steht folgendes Online-Service zur Verfügung:

Voraussetzung: Sie benötigen zum elektronischen Signieren die Bürgerkarte (Ihre E-Card mit aktivierter Bürgerkartenfunktion) oder eine Handy-Signatur. Informationen dazu finden Sie auf den folgenden Webseiten

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Kriterien für die Anerkennung von Frauenservicestellen und deren Außenstellen

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Verfahren und Abwicklung

Für Kalenderjahresförderungen sind die entsprechenden Förderungsansuchen (samt dazugehörigen Unterlagen) bis spätestens 15. Dezember des vorangehenden Kalenderjahres einzubringen. Auf jeden Fall ist das entsprechende Förderungsansuchen vor Projektbeginn einzubringen. Förderungsansuchen sind mindestens 8 Wochen vor Projektbeginn einzubringen.

Projektanträge, die sich noch auf das laufende Kalenderjahr beziehen, sind bis spätestens 15. Oktober des betreffenden Kalenderjahres einzubringen.

Bitte helfen Sie mit, die Vergabeverfahren zu verkürzen und zeitraubende E-Mail- und Telefonanfragen zu vermeiden indem Sie folgende Informationen berücksichtigen:

Das Antragsformular für Frauenprojektförderungen darf inhaltlich nicht abgeändert oder verkürzt werden. Es können nur schriftliche Ansuchen, versehen mit der rechtsgültigen Unterschrift und mit den vollständigen erforderlichen Anlagen, berücksichtigt werden.

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Tätigkeitsberichte und Abrechnung

Bitte übermitteln Sie sowohl den Tätigkeitsbericht einschließlich allfälliger Belegexemplare, wie Publikationen, Einladungen etc., sowie die ordnungsgemäße Abrechnung fristgerecht zum Abrechnungstermin an das

Bundeskanzleramt, Abrechnungsreferat I/3/a, Ballhausplatz 2, 1014 Wien
oder per Mail an i3a@bka.gv.at


Hinweis für Frauenberatungseinrichtungen:

Für Förderungen 2012:
Frauenservicestellen, Notrufe sowie Frauen- und Mädchenberatungseinrichtungen werden eingeladen, auf freiwilliger Basis ihren Tätigkeitsnachweis in standardisierter Form (siehe Link zum Tätigkeitsberichts-Formular) im Rahmen eines Probebetriebs ab dem Förderjahr 2012 (erstmalige standardisierte Berichtslegung 2013, innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Förderzeitraums) zu erbringen. Für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Probebetrieb entfällt die bisherige "Datenübersicht zum Tätigkeitsbericht über frauenspezifische Beratung" sowie der frei textierte Tätigkeitsbericht.

Für Förderungen 2013:
Frauenservicestellen, Notrufe sowie Frauen- und/oder Mädchenberatungseinrichtungen sind entsprechend der Ihnen übermittelten Fördermitteilung über Förderungen 2013 verpflichtet, ihren Tätigkeitsnachweis in standardisierter Form an Hand des nachstehenden Tätigkeitsberichts-Formulars zu erbringen. Die bisherige "Datenübersicht zum Tätigkeitsbericht über frauenspezifische Beratung" sowie der frei textierte Tätigkeitsbericht als Tätigkeitsnachweise entfallen.

Auskunft zum Tätigkeitsberichts-Formular:
MR Mag. Beatrice Höflich
Tel.: 01 531 15-207529
Montag bis Donnerstag: 10 Uhr bis 13 Uhr
beatrice.hoeflich@bka.gv.at

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Geförderte Beratungseinrichtungen

Kontaktinformationen von Frauenservicestellen, Notrufeinrichtungen sowie von Frauen- und Mädchenberatungen in Österreich