Gleichbehandlung in der Privatwirtschaft und im Bund
Gleichbehandlungsbeauftragte des Bundes
Die Gleichbehandlungsbeauftragten behandeln alle Anfragen, die Gleichbehandlung und Frauenförderung betreffen, sowie Wünschen oder Beschwerden usw. der Bediensteten ihres Vertretungsbereiches.
Pro Ressort gibt es mindestens 3 (maximal 7) Gleichbehandlungsbeauftragte, die für 5 Jahre direkt von der Ressortleitung bestellt werden. Sie sind in der Ausübung ihrer Tätigkeit selbständig und unabhängig.
Sie bilden gemeinsam die Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen in ihrem jeweiligen Bundesministerium. Die Vorsitzende ist ex lege Mitglied der IMAG für Gleichbehandlungsfragen.
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Kontaktfrauen
An jeder Dienststelle des Bundes mit mindestens 5 Dienstnehmerinnen kann eine Kontaktfrau bestellt werden.
Die Kontaktfrauen behandeln alle Anfragen, die Gleichbehandlung und Frauenförderung betreffen, sowie Wünsche oder Beschwerden usw. der Dienstnehmerinnen. Auch sie sind in Ausübung ihrer Tätigkeit selbständig und unabhängig.
Gibt es an Ihrer Dienststelle noch keine Kontaktfrau und haben Sie Interesse, wenden Sie sich bitte an die Vorsitzende der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen Ihres Ministeriums.
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Berichte
In regelmäßigen Abständen informieren über den Stand der Verwirklichung der Gleichstellung und Gleichbehandlung
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Interministerielle Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen
Lesen Sie hier über die Aufgaben und die Zusammensetzung der Interministerielle Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen (IMAG GlB).
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Weitere Themen
Sprachliche Gleichbehandlung informiert über Notwendigkeiten und Möglichkeiten geschlechtergerecht zu formulieren.
Unter Rechtliches finden Sie ausgehend von internationalen Verpflichtungen und der österreichischen verfassungsrechtlichen Grundlage umfassende Informationen zu den Gleichbehandlungsgesetzen für die Privatwirtschaft, den Bund sowie Landesgesetze.