Parteien- und Parteiakademienförderung
Fördergrundlagen und Förderungen
Berechnungsgrundlage
Berechnungsgrundlage der Parteienförderung beziehungweise der Parteiakademienförderung sind die Ergebnisse der jeweils letzten Nationalratswahl. Fördergesetze beziehungsweise Förderbeträge finden sich weiter unten.
Parteienförderung
Mit 1. Juli 2012 sind folgende Gesetze für mehr Transparenz bei der Finanzierung und Förderung von Parteien in Kraft getreten:
Das Parteiengesetz 2012 beinhaltet umfassende Rechenschafts- und Offenlegungsverpflichtungen für politische Parteien, insbesondere in Bezug auf Spenden, Sponsoring und Inserate. Das Parteien-Förderungsgesetz 2012 regelt die Finanzierung der politischen Parteien auf Bundesebene, und mit der Änderung des Bundespräsidentenwahlgesetzes 1971 werden zentrale Transparenzregelungen des Parteiengesetzes 2012 auch für zukünftige Bundespräsidentenwahlen gelten.
Fördergesetz/Berechnungsgrundlagen:
Förderbeträge: 2002 - 2012
Parteiakademienförderung
Fördergesetz/Berechnungsgrundlagen:
Rechtsträger gemäß PubFG (Parteiakademien):
Förderbeträge: 2002 - 2013
GRECO-Evaluierungsbericht Parteienfinanzierung
Die Republik Österreich ist im Jahre 2006 der des Europarates beigetreten. Im Rahmen der 3. Evaluierungsrunde waren die Bereiche Strafbestimmungen und Parteienfinanzierung Gegenstand der Prüfung. Österreich wurde im Verlauf des Jahres 2011 geprüft. Der Bericht (zu beiden Bereichen) wurde auf der 53. Vollversammlung (Straßburg, 5. bis 9. Dezember 2011) angenommen und ist hier in der englischen Originalfassung und in der deutschen Übersetzung abrufbar.
Der wurde vom Bundesministerium für Justiz veröffentlicht.
Kontakt
Dr. Matthias Traimer
Bundeskanzleramt / Verfassungsdienst
Ballhausplatz 2
1014 Wien
Tel.: +43 1 531 15-202388
Fax: +43 1 531 15-204285
E-Mail: matthias.traimer@bka.gv.at
Mag. Andreas Ulrich
Bundeskanzleramt / Verfassungsdienst
Ballhausplatz 2
Tel.: +43 1 531 15-202540
Fax: +43 1 531 09-202540
E-Mail: andreas.ulrich@bka.gv.at