Legistik
Hier finden Sie Informationen zum elektronischen Rechtserzeugungsprozess (E-Recht), zur korrekten Verwendung von Formatvorlagen und zu Fragen, die hinsichtlich der Legistischen Richtlinien oder anlässlich eines Begutachtungsverfahrens auftreten können.
Kontakt:
Dr. Karl Irresberger
Bundeskanzleramt / Verfassungsdienst
Tel.: +43 1 531 15-202249
Fax: +43 1 531 09-202249
karl.irresberger@bka.gv.at
Begutachtungs-, Konsultations- und Informationsverfahren
Hier finden Sie Rundschreiben des Verfassungsdienstes, die bei der Begutachtung von Entwürfen zu Bundes- und Landesgesetzen zu beachten sind beziehungsweise den Konsultationsmechanismus betreffen.
- Rundschreiben betreffend Konsultationsmechanismus (PDF 41 kB)
Gemeinsames Durchführungsrundschreiben des Bundeskanzleramtes und des Bundesministeriums für Finanzen zur Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften ("Vereinbarung über den Konsultationsmechanismus"), BGBl. I Nr. 35/1999
Weiterführender Link
Standards der Öffentlichkeitsbeteiligung - Empfehlungen für die gute Praxis
Die Standards der Öffentlichkeitsbeteiligung können bei der Entwicklung von Politiken, Plänen, Programmen und Rechtsakten Anwendung finden.
Bei Rechtsakten ergänzen die Standards die bereits etablierten Begutachtungsregeln. Die Standards der Öffentlichkeitsbeteiligung dienen der Unterstützung bei der Vorbereitung, der Durchführung sowie bei Monitoring und Evaluierung von Entscheidungsprozessen; sie sind in erster Linie als Service und Unterstützung für Verwaltungsmitarbeiterinnen und Mitarbeiter gedacht.
E-Recht-konforme Gestaltung von Rechtstexten
Ziel des E-Recht-Projektes ist, die Texterstellung des Rechtssetzungsprozesses auf eine konsequent elektronische Grundlage zu stellen. Von der Erstellung einer Rechtsvorschrift (Verordnung, Gesetz, Staatsvertrag), über deren Begutachtung bis hin zur deren (Internet-)Kundmachung soll ein durchgehender elektronischer Produktionsweg eingerichtet werden.
Bei technischen Fragen zum E-Recht wenden Sie sich bitte an:
e-recht-technik@bka.gv.at
- Layout-Muster (DOC 58 kB)
Enthält alle bei der Erstellung legistischer Texte zu verwendenden Formatvorlagen, eine Kurzanleitung, E-Recht Makros sowie ein Makro zur Erstellung einer Textgegenüberstellung (Stand: Jänner 2004)
Legistische Richtlinien
Anleitungen zur Gestaltung von Materialien (Vorblatt, WFA, Erläuterungen und Textgegenüberstellung)
- Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens (PDF 29 kB)
Aussagen über Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens in Vorblatt und Erläuterungen: Besondere Beschlusserfordernisse im Nationalrat, Abweichungen hinsichtlich der Mitwirkung des Bundesrates, Annahme durch Volksabstimmung, Zustimmung der beteiligten Länder zur Kundmachung eines Bundesgesetzes, paktierte Gesetzgebung, Sonderfragen bei Staatsverträgen, Stillhaltepflicht bei Entwürfen zu technischen Vorschriften und Normen aufgrund des Rechts der Europäischen Union (Rundschreiben GZ. 600.824/8-V/2/98)
- Textgegenüberstellung (DOC 75 kB)
Richtlinien und Hinweise für die e-recht-konforme Gestaltung von Textgegenüberstellungen: Legistik, Layout und Technik (Rundschreiben GZ. 600.824/003-V/2/2001)
Einführung des Vorblattes
Sonstige Rundschreiben
Bessere Rechtsetzung (Better Regulation)
Der Bürokratieabbau sowie die Bemühungen um eine bessere Rechtsetzung werden häufig mit dem Begriff "Better Regulation" beschrieben. Bessere Rechtsetzung umfasst vor allem die Vereinfachung geltender Rechtsvorschriften und die Gesetzesfolgenabschätzung einschließlich der Reduktion von Verwaltungslasten.
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